Private Haftung ausschließen.
Ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die Beratung und Betreuung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wir haben uns auf diese Gesellschaftsform spezialisiert, weil wir für klare Verhältnisse eintreten! Die GmbH ist bei mehreren Gesellschaftern die beste Möglichkeit, persönliche Unterschiede vertraglich zu regeln.
Außerdem bietet die GmbH Haftungsschutz und Vorteile durch mögliche neutrale Firmennamen. Erfahrungen durch intensive Beschäftigung mit dieser Gesellschaftsform kommen unseren Mandanten zu Gute.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt. Diese „kleine“ GmbH erfordert nur ein Mindeststammkapital von 1€ und wenig Gründungskosten. Die Gründung einer englischen limited mangels Eigengeld ist deshalb nicht mehr erforderlich.
Neugründung | Umwandlung | Auflösung | lfd. Betreuung
Leider kommt es immer wieder vor, dass Einzelhandelskaufleute ihr gesamtes, auch privates, Vermögen verlieren, weil ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird.
Oft geraten Unternehmen ohne eigenes Verschulden in diese Situation, z. B. durch Ausfall größerer Forderungen oder unvorhergesehene Auftragsstornierungen.
Eine gute Möglichkeit, dem Risiko „alles zu verlieren“ zu begegnen, ist das Betreiben der Firma in Form Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier beschränkt sich die Haftung auf das eingebrachte Stammkapital.
Wenn Sie nicht durch das Verschulden anderer „alles verlieren“ möchten, überprüfen Sie am besten noch heute, ob für Sie die Gründung einer oder die Umwandlung in eine GmbH bzw. UG sinnvoll ist.
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung!
